Externer Datenschutzbeauftragter

Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung sind gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragen zu benennen. Diese Aufgabe kann von einem versierten Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens ausgeführt werden oder an einen "externen Datenschutzbeauftragten" administriert werden.
AB Data Protect übernimmt die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen aller Größenordnung.

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist zu benennen, soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. In Einzelfällen besteht die Pflicht auch bei weniger als 20 Mitarbeitern.
Die Meldung gegenüber der Aufsichtsbehörde ist zwingend vorgeschrieben.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, erhalten Sie gerne eine direkte Auskunft von unserem Team.

AB Data Protect: Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Als Datenschutzbeauftragte werden bei AB Data Protect ausschließlich auf das Datenschutzrecht spezialisierte Rechtsanwälte tätig, die zugleich über eine Zertifizierung als Datenschutzbeauftragter verfügen.

Diese stehen Ihnen auch als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Die Meldung gegenüber der Behörde wird von uns vorgenommen.

Unternehmen erhalten nach der Beauftragung ein umfassendes Datenschutzkonzept für das Unternehmen.
Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten stellt einen wichtigen Baustein der Gesamt-Compliance dar und stärkt Ihren Außenauftritt.

Ihre Vorteile

Interne Lösungen scheinen auf den ersten Blick oft als die einfachste Lösung, der Gesetzesvorgabe nachzukommen.
Auf den zweiten Blick ist das aber nicht in allen Fällen die beste Lösung.

  • Datenschutzbeaufragte in Unternehmen müssen sämtliche Vorgaben der Gesetze rechtssicher umsetzen können. Ein interner Verantwortlicher wird viel Zeit in die ständig notwendige Weiterbildung investieren müssen und - neben den eigentlichen Aufgaben im Unternehmen - weitere Zeit in die Umsetzung der Vorgaben innerhalb des Unternehmens investieren müssen
  • Die Akzeptanz von Regelungen und Vorschriften ist bei Datenschützern aus dem Unternehmen nicht immer in gleichem Maße gegeben wie bei externen, professionellen Verantwortlichen, die Weisungen und Prozesse frei von jeglichen internen Gegebenheiten einfacher transportieren können

Informieren Sie sich über unser Angebot

Wenn Sie mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Bei einem ersten (kostenlosen) Beratungstermin erfahren Sie von uns direkt, was wir für Sie tun können und Sie erhalten ein Angebot, passend für Ihr Unternehmen.

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